Mystery Park AG
CH-3800 Interlaken
Tel: +41 33 827 5757
Fax: +41 33 827 5758

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung
der Mystery Park AG, Interlaken, am Donnerstag, 1. März, 2001, 15 Uhr
im Casino-Kursaal Interlaken (Theatersaal). Türöffnung 14 Uhr

12. Februar 2001

Tranktanden und Anträge des Verwaltungsrates

1. Jahresbericht 2000
Der Verwaltungsrat beantragt, den Jahresbericht zu genehmigen.

2. Jahresrechnung 2000
Entgegennahme des Berichtes der Revisionsstelle.
Der Verwaltungsrat beantragt, die Jahresrechnung zu genehmigen.

3. Gewinnverwendung
Der Verwaltungsrat beantragt, den Gewinn wie folgt zu verwenden:

- Jahresgewinn des Geschäftsjahres 2000 Fr. 4699.66
- Gewinnvortrag vom Vorjahr Fr. 1397.40
Vortrag auf neue Rechnung Fr. 6097.06

4. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrates Entlastung zu erteilen.

5. Ordentliche Kapitalerhöhung

Der Verwaltungsrat beantragt:

5.1.

Das Aktienkapital der Gesellschaft ist von 13'260'000.- um minimal Fr. 5'000'000.- und maximal um Fr. 33'000'000.- auf minmal Fr. 18'260'000.- und maximal auf Fr. 46'260'000.- zu erhöhen. Der Erhöhungsbetrag von minimal Fr. 5'000'000.- und maximal Fr. 33'000'000.- ist voll zu liberieren.

5.2. Es sind minimal 500'000 und maximal 3'300'000 neue Inhaberaktien zum Nennwert von je Fr. 10.- auszustellen
5.3 Die Ausgabe der Aktien erfolgt zum Ausgabepreis von Fr. ...... (der Ausgabepreis der Aktien wird vom Verwaltungsrat anlässlich der Generalversammlung bekannt gegeben) je Aktie.
Die neuen Aktien sind rückwirkend ab dem 1. Januar 2001 dividendenberechtigt.
Die eidg. Emissionsabgabe von 1% wird von der Gesellschaft bezahlt.
5.4.

Die Einlagen sind in Geld zu leisten.

5.5. Das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre wird aufgehoben. Der wichtige Grund dafür ergibt sich aus folgendem: Die Möglichkeit zu breiten Streuung und Platzierung der neuen Aktien auch im Ausland stellt ein für die Realisierung des Projekts existenzielles Interesse der Gesellschaft dar. Die Aufhebung des Bezugsrechts ist in concreto tatsächlich erforderlich. Die Festsetzung des Ausgabepreises erfolgt zu marktgerechten Bedingungen. Das Gleichbehandlungsgebot der Aktionäre ist gewahrt.
5.6 Es handelt sich um eine ordentliche Kapitalerhöhung. Die neuen Aktien werden öffentlich zur Zeichnung angeboten. Der Verwaltungsrat hat die Kapitalerhöhung gestützt auf die vorstehenden Beschlüsse der Generalversammlung ohne eigenen Entscheidungsspielraum im Ausmass der eingegangenen Zeichnungen zu vollziehen.

6. Genehmigte Kapitalerhöhung
Der Verwaltungsrat beantragt zwecks Durchführung einer genehmigten Kapitalerhöhung die Aufnahme des nachstehenden Artikels in die Statuten:

Art. 3a wird mit folgendem Wortlaut neu in die Statuten aufgenommen:

"Art. 3a

Genehmigte Kapitalerhöhung

a. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, ab Handelsregistereintrag der vorliegenden statutarischen Grundlage innerhalb einer Frist von 2 Jahren das Aktienkapital von 13'260'000.-
a.a. zuzüglich den im ordentlichen Kapitalerhöhungsverfahren erzielten Zeichnungserfolg:
um maximal Fr. 1'630'000.- auf maximal Fr. 19'890'000.- zu erhöhen, durch Ausgabe von höchstens 163'000 vollständig zu liberierenden Inhaberaktien mit einem Nennwert von je Fr. 10.-. Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet;
a.b. bei Nichtvollzug der ordentlichen Kapitalerhöhung:
um maximal Fr. 6'630'000.- auf maximal Fr. 19'890'000.- zu erhöhen, durch Ausgabe von höchstens 663'000 vollständig zu liberieren Inhaberaktien mit einem Nennwort von je Fr. 10.- Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet.
b.

Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, den Ausgabepreis der Aktien festzusetzen. Die Festsetzung des Ausgabepreises hat zu marktgerechten Bedingungen, mindestens jedoch zum Preis von Fr. 21.- je Aktie, zu erfolgen.

Die neuen Akten sind wie folgt dividendenberechtigt:
- die im Jahr 2001 erworbenen Aktien: rückwirkend ab 1. Januar 2001
- die im Jahr 2002 erworbenen Aktien: ab 1. Januar 2002
- die im Jahr 2003 erworbenen Akten: ab 1. Januar 2003

Die eidg. Emissionsabgabe von 1% wird von der Gesellschaft bezahlt.

c. Das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre, einschliesslich derjenigen, welche im Rahmen der vorgängig durchgeführten ordentlichen Kapitalerhöhung Aktionäre geworden sind, wird aufgehoben.

Der wichtige Grund dafür ergibt sich aus folgendem:

Die Möglichkeit zur breiten Streuung und Platzierung der neuen Aktien auch im Ausland stellt ein für die Realisierung des Projektes existenzielles Interesse der Gesellschaft dar. Die Aufhebung des Bezugsrechts ist in concreto tatsächlich erforderlich Das Gleichbehandungsgebot der Aktionäre ist gewahrt.

d. Die neuen Aktien sind öffentlich zur Zeichnung anzubieten. Der Verwaltungsrat hat vor der Durchführung der Kapitalerhöhung den Ausgabepreis festzusetzen und einen Emissionsprospekt und Zechnungsschein zu erstellen."

7. Verschiedenes

Unterlagen
Der Jahresbericht, die Jahresrechnung, Bericht der Revisionsstelle, der Statutenentwurf mit dem ergänzten Art. 3a sowie die Anträge des Verwaltungsrates liegen ab 9. Februar 2001 am Sitz der Gesellschaft, c/o Inter-Treuhand AG, Postgasse 12, 3800 Interlaken, zur Einsichtnahme auf.

Teilnahme an der Generalversammlung
Aktionärinnen und Aktionäre, die an der Generalversammlung teilnehmen, haben sich vor Beginn der Generalversammlung am 1. März 2001 am Eingang des Versammlungslokals durch Vorlage des Aktientitels oder einer Hinterlegungsbescheinigung ihrer Depotbank auszuwesen.

Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen können, haben die Möglichkeit, sich durch einen Depotvertreter vertreten zu lassen. Als solche gelten die dem Bundesgesetz für die Banken und Sparkassen (Bankengesetz) unterstellten Institute sowie gewerbsmässige Vermögensverwalter.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie um Ihre Anmeldung mittels nachstehendem Anmeldetalon an Mystery Park AG, Spielmatte 3, 3800 Interlaken-Unterseen.

Depotvertreter
Depotvertreter im Sinne von Art. 689 d. OR werden gebeten, der Gesellschaft die Anzahl der von ihnen vertretenen Aktien möglichst früh, spätestens jedoch bis Dienstag, 27. Februar 2001, beannt zu geben.

Interlaken, den 2. Februar 2001
Mystery Park AG, für den Verwaltungsrat
Der Präsident, Oskar Schärz

 

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